Folgende spezielle Begutachtungen führen wir durch

Führerscheingutachten

Die Begutachtung erfolgt auf dem Boden der Fahrerlaubnisverordnung. Für die Klassen A und B reicht ein Sehtest, wenn die Bedingungen erreicht werden. Im anderen Falle wird ein Gutachten benötigt. Bei den Klassen C und D muß in jedem Fall ein Gutachten angefertigt werden. Da hier viele Einzeluntersuchungen notwendig sind, muß ein Termin vereinbart werden.

Tauglichkeitsuntersuchungen

Für das Fliegenund für die Binnenschiffart führen wir nach den jeweiligen Vorschriften Begutachtungen durch.

Bildschirmuntersuchung

Diese Begutachtung erfolgt auf dem Boden der Berufsgenossenschaftlichen Vorschrift G37.

Berufsgenossenschaftliche Gutachten

Gutachten für Versicherungen und Gerichte

Sporttauglichkeitsuntersuchungen